Preise

Als Wahltherapeuten erfolgt die Verrechnung direkt mit uns, normalerweise am Ende jeder Einheit in bar. Sie können die, nach Abschluss der Therapie erstellte, Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen 50 bis 60% der Kosten erstattet. Einen Überblick über die aktuellen Tarife für die Kostenerstattung / den Kostenzuschuss ihrer Krankenkasse finden Sie unten auf dieser Seite. Weitere Informationen zum Ablauf auf Ablauf & Infos.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin per SMS oder telefonisch, da wir die Einheit sonst komplett verrechnen müssen. Nähere Informationen finden Sie in unseren AGBs.

Praxis Mödling – Sonja Lichtenecker

Physiotherapie 30min

Physiotherapie 30min

60 €

Physiotherapie 45min

Physiotherapie 45min

80 €

Heilmassage 15min

Heilmassage 15min

20 €

Cranio-Sacral-Therapie

Cranio-Sacral-Therapie 60min

100 €

Praxis Maria Enzersdorf – André Lichtenecker

Physiotherapie 30min

Physiotherapie 30min

63 €

Physiotherapie 45min

Physiotherapie 45min

84 €

Heilmassage 15min

Heilmassage 15min

21 €

Kostenerstattung / Kostenzuschuss

ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse

  • Physiotherapie 30min: 29,5 €

  • Physiotherapie 45min: 44,3 €

  • Heilmassage 15min: 7,9 €

Tarife ab 1.1.2024 (Angaben ohne Gewähr)

  • Die Verordnung muss nicht bewilligt werden. Die Bewilligungspflicht ist bis 30. Juni 2025 ausgesetzt.
  • Die erste Therapieeinheit sollte innerhalb eines Monats, ab Verordnungsdatum, in Anspruch genommen werden.
  • Die Behandlung sollte möglichst innerhalb eines Quartals abgeschlossen werden, längstens jedoch bis zum Ende des darauf folgenden Quartals. Für Behandlung die darüber hinausgehen, muss eine neue Verordnung erstellt werden.

SVS – Sozialversicherung der Selbstständigen

  • Physiotherapie 30min: 32,5 €

  • Physiotherapie 45min: 48,75 €

  • Heilmassage 15min: 8,82 €

Tarife ab 1.1.2024 (Angaben ohne Gewähr)

Je nach Selbstbehalt-Stufe wird 80%, 90% oder 95% dieser Tarife vergütet.

  • Die Verordnung muss vor Beginn der Behandlung bewilligt werden.
  • Die erste Therapieeinheit sollte innerhalb eines Monats ab dem Tag der Bewilligung in Anspruch genommen werden.
  • Die genehmigten Therapien sollten kontinuierlich durchgeführt werden. Eine Vorgabe in welchem Zeitraum die Behandlungsserie abzuschließen ist, gibt es nicht. Liegt zwischen einzelnen Therapieeinheiten ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist jedenfalls eine neue ärztliche Verordnung zur Bewilligung einzureichen.

BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

  • Physiotherapie 30min: 36,93 €

  • Physiotherapie 45min: 55,39 €

  • Heilmassage 15min: 8,32 €

Tarife ab 1.1.2024 (Angaben ohne Gewähr)

Alle Beträge abzüglich 10% Behandlungsbeitrag.

  • Die Verordnung muss nicht bewilligt werden. Die Bewilligungspflicht ist derzeit ausgesetzt.