Ablauf
1. Verordnung
Für eine physiotherapeutische Behandlung brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Meistens werden folgende Leistungen verordnet:
- 10x Physiotherapie je 45 Minuten
- 10x Physiotherapie je 45 Minuten, 10x Heilmassage je 15 Minuten
Für Sie bedeutet das, dass Sie mit dieser Verordnung bis zu 10 Behandlungen zu je 45 Minuten bzw. 60 Minuten in Anspruch nehmen können.
2. Bewilligung
Für Patient:innen der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) ist bis auf Weiteres keine Bewilligung notwendig. Sie können nach Erhalt der Verordnung direkt zu uns kommen.
Für Patient:innen aller anderen Krankenkassen muss die Verordnung vor der ersten Behandlung von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden, um nach Abschluss der Therapie bzw. der Therapieserie einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.
Die aktuellen Tarife für die Kostenerstattung/Kostenzuschuss finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
3. Terminvereinbarung
Sie machen sich einen Termin für die Erstbehandlung telefonisch oder online aus. Falls online kein geeigneter Termin verfügbar ist und Sie einen dringenden Termin benötigen, rufen Sie uns am Besten an oder schreiben eine SMS. Wir werden versuchen eine rasche Lösung zu finden.
4. Erstbehandlung
Zur ersten Behandlung nehmen Sie bitte folgende Dinge mit:
- Ärztliche Verordnung und sofern vorhanden die Bewilligung Ihrer Krankenkasse
- Aktuelle Befunde wie zum Beispiel
- aktuelle Arztbriefe
- Entlassungsbrief und/oder OP-Bericht nach einem Krankenhausaufenthalt
- Röntgenbilder und – befunde
- MRT-Bilder und -Befunde
- Bade- oder Leintuch für die Therapieliege
- sportliche, bequeme Kleidung
In der ersten Einheit steht die Erstellung eines physiotherapeutischen Befundes im Vordergrund. Dieser besteht aus einem ausführlichen Anamnesegespräch, einem gemeinsam definierten Therapieziel und einer Untersuchung inkl. notwendiger Tests. Daraus ergibt sich eine physiotherapeutische Diagnose und ein individueller Behandlungsplan.
Dieses Vorgehen ist die Voraussetzung für eine gezielte Therapie und eine erfolgreiche Behandlung. Die erste Einheit schließen wir mit einer Behandlungsmaßnahme ab. Das kann entweder eine Übung sein oder eine passive Behandlung.
5. Bezahlung
Sie bezahlen nach jeder Therapie in bar. Eine aktuelle Preisliste finden Sie auf der jeweiligen Praxisseite.
6. Folgebehandlungen
Am Ende der ersten Einheit besprechen wir mit Ihnen die empfehlenswerte Frequenz für Ihre Therapie. Nach akuten Verletzungen oder kürzlich erfolgten Operationen können zu Beginn bis zu zwei Einheiten pro Woche notwendig sein. In den allermeisten Fällen beträgt die anfängliche Behandlungsfrequenz jedoch einmal pro Woche. Später in der Therapie kann diese auf 2-4 Wochen ausgedehnt werden.
Zu Beginn jeder Therapieeinheit besprechen wir kurz die Veränderungen seit der letzten Einheit und klären aufgetretene Fragen. Gemeinsam mit einem Wiederbefund ist das die Basis für das weitere Vorgehen.
7. Abschluss der Therapie bzw. Therapieserie
Am Ende der Therapie bzw. Therapieserie bekommen Sie von uns eine Zahlungsbestätigung ausgestellt. Diese enthält die Daten Ihrer Verordnung (persönliche Daten, Diagnosen) und der Therapie (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Zusammenfassung aller geleisteten Zahlungen).
Diese reichen Sie gemeinsam mit der, vor Therapiebeginn bewilligten, Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.
Bei einer privaten Zusatz-Krankenversicherungen besteht die Möglichkeit den verbleibenden Selbstbehalt bis zu 100% refundiert zu bekommen. Diesbezüglich informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer privaten Zusatz-Krankenversicherung.
1. Verordnung
Für eine physiotherapeutische Behandlung brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Meistens werden folgende Leistungen verordnet:
- 10x Physiotherapie je 45 Minuten
- 10x Physiotherapie je 45 Minuten, 10x Heilmassage je 15 Minuten
Für Sie bedeutet das, dass Sie mit dieser Verordnung bis zu 10 Behandlungen zu je 45 Minuten bzw. 60 Minuten in Anspruch nehmen können.
2. Bewilligung
Für Patient:innen der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) ist bis auf Weiteres keine Bewilligung notwendig. Sie können nach Erhalt der Verordnung direkt zu uns kommen.
Für Patient:innen aller anderen Krankenkassen muss die Verordnung vor der ersten Behandlung von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden, um nach Abschluss der Therapie bzw. der Therapieserie einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.
Die aktuellen Tarife für die Kostenerstattung/Kostenzuschuss finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
3. Terminvereinbarung
Sie machen sich einen Termin für die Erstbehandlung telefonisch oder online aus. Falls online kein geeigneter Termin verfügbar ist und Sie einen dringenden Termin benötigen, rufen Sie uns am Besten an oder schreiben eine SMS. Wir werden versuchen eine rasche Lösung zu finden.
4. Erstbehandlung
Zur ersten Behandlung nehmen Sie bitte folgende Dinge mit:
- Ärztliche Verordnung und sofern vorhanden die Bewilligung Ihrer Krankenkasse
- Aktuelle Befunde wie zum Beispiel
- aktuelle Arztbriefe
- Entlassungsbrief und/oder OP-Bericht nach einem Krankenhausaufenthalt
- Röntgenbilder und – befunde
- MRT-Bilder und -Befunde
- Bade- oder Leintuch für die Therapieliege
- sportliche, bequeme Kleidung
In der ersten Einheit steht die Erstellung eines physiotherapeutischen Befundes im Vordergrund. Dieser besteht aus einem ausführlichen Anamnesegespräch, einem gemeinsam definierten Therapieziel und einer Untersuchung inkl. notwendiger Tests. Daraus ergibt sich eine physiotherapeutische Diagnose und ein individueller Behandlungsplan.
Dieses Vorgehen ist die Voraussetzung für eine gezielte Therapie und eine erfolgreiche Behandlung. Die erste Einheit schließen wir mit einer Behandlungsmaßnahme ab. Das kann entweder eine Übung sein oder eine passive Behandlung.
5. Bezahlung
Sie bezahlen nach jeder Therapie in bar. Eine aktuelle Preisliste finden Sie auf der jeweiligen Praxisseite.
6. Folgebehandlungen
Am Ende der ersten Einheit besprechen wir mit Ihnen die empfehlenswerte Frequenz für Ihre Therapie. Nach akuten Verletzungen oder kürzlich erfolgten Operationen können zu Beginn bis zu zwei Einheiten pro Woche notwendig sein. In den allermeisten Fällen beträgt die anfängliche Behandlungsfrequenz jedoch einmal pro Woche. Später in der Therapie kann diese auf 2-4 Wochen ausgedehnt werden.
Zu Beginn jeder Therapieeinheit besprechen wir kurz die Veränderungen seit der letzten Einheit und klären aufgetretene Fragen. Gemeinsam mit einem Wiederbefund ist das die Basis für das weitere Vorgehen.
7. Abschluss der Therapie bzw. Therapieserie
Am Ende der Therapie bzw. Therapieserie bekommen Sie von uns eine Zahlungsbestätigung ausgestellt. Diese enthält die Daten Ihrer Verordnung (persönliche Daten, Diagnosen) und der Therapie (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Zusammenfassung aller geleisteten Zahlungen).
Diese reichen Sie gemeinsam mit der, vor Therapiebeginn bewilligten, Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.
Bei einer privaten Zusatz-Krankenversicherungen besteht die Möglichkeit den verbleibenden Selbstbehalt bis zu 100% refundiert zu bekommen. Diesbezüglich informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer privaten Zusatz-Krankenversicherung.
Kostenerstattung / Kostenzuschuss
Bedingungen
- Die Verordnung muss nicht bewilligt werden. Die Bewilligungspflicht ist bis 30. Juni 2025 ausgesetzt.
- Die erste Therapieeinheit sollte innerhalb eines Monats, ab Verordnungsdatum, in Anspruch genommen werden.
- Die Behandlung sollte möglichst innerhalb eines Quartals abgeschlossen werden, längstens jedoch bis zum Ende des darauf folgenden Quartals. Für Behandlung die darüber hinausgehen, muss eine neue Verordnung erstellt werden.
Aktuelle Tarife (alle Angaben ohne Gewähr)
- Physiotherapie 30min: 24 €
- Physiotherapie 45min: 36 €
- Heilmassage 15min: 6,4 €
Bedingungen
- Die Verordnung muss vor Beginn der Behandlung bewilligt werden.
- Die erste Therapieeinheit sollte innerhalb eines Monats ab dem Tag der Bewilligung in Anspruch genommen werden.
- Die genehmigten Therapien sollten kontinuierlich durchgeführt werden. Eine Vorgabe in welchem Zeitraum die Behandlungsserie abzuschließen ist, gibt es nicht. Liegt zwischen einzelnen Therapieeinheiten ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist jedenfalls eine neue ärztliche Verordnung zur Bewilligung einzureichen.
Aktuelle Tarife (alle Angaben ohne Gewähr)
- Physiotherapie 30min: 25,56 €
- Physiotherapie 45min: 38,34 €
- Heilmassage 15min: 12,78 €
Alle Beträge abzüglich 5%, 10% oder 20% Selbstbehalt.
Bedingungen
- Die Bewilligung sollte zeitnah (vor Beginn/zu Behandlungsbeginn) erfolgen.
Aktuelle Tarife (alle Angaben ohne Gewähr)
- Physiotherapie 30min: 25,56 €
- Physiotherapie 45min: 38,34 €
- Heilmassage 15min: 7,61 €
Alle Beträge abzüglich 10% Behandlungsbeitrag.